Der Deutsche Bundestag hat am 14. November 2019 das Masernschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten Masern-Impfungen vorweisen müssen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagepflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

Uwe Schwarz, Landtagsabgeordneter aus Bad Gandersheim und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, begrüßt die Entscheidung im Bundestag: „Der Beschluss auf Bundesebene zur Impfpflicht für Masern ist ein wichtiges Signal. Zukünftig sollen beispielsweise sowohl Kinder als auch das Personal in Kindertagesstätten gegen Masern geimpft werden. Bei einem Verstoß drohen der Ausschluss aus der Kindertagesstätte sowie Bußgelder.

Um die Zirkulation von Masern zu verhindern, ist eine Impfquote von mehr als 95 Prozent erforderlich. Diese 95 Prozent Durchimpfungsquote sind eine Vorgabe der WHO. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit bundesweit nicht annährend erreicht. Daher ist der gestrige Beschluss ein richtiger Schritt zur Ausrottung der Masern in Deutschland.

Wir vertreten die Auffassung, dass Masernschutz auch Kinderschutz ist. Bei Masern handelt es sich um eine hochansteckende Krankheit, die schwere Gehirnentzündungen oder gar den Tod herbeiführen kann. Trotz des hohen Vertrauens in die Eltern halten wir eine verpflichtende Impfung für absolut geboten. Es darf nicht sein, dass hochansteckende Kinder in Kitas das Leben anderer vermeidbar gefährden!“