Im Rahmen des 2. Nachtragshaushalts hat die Niedersächsische Landesregierung ein Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen auferlegt. Wie das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und der Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB) mitteilen, können Gemeinnützige Sportorganisationen, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen erhalten.

Die Anträge können ab dem 10. August 2020 online im LSB-Intranet gestellt werden und umfassen bis zu 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch 50.000 Euro. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist allerdings nicht vorgesehen.

Uwe Schwarz, SPD-Landtagsabgeordneter aus Bad Gandersheim, erklärt dazu: „Die anlässlich der Corona-Pandemie notwendigen Kontaktbeschränkungen und Regelungen stellen auch unsere Sportvereine vor enorme Herausforderungen. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb, Aus-, Fort- und Weiterbildungen waren und sind – wenn überhaupt – nur eingeschränkt möglich. Der Sport vermittelt wichtige Werte in der Gesellschaft, verbindet Genrationen und Kulturen. Das Vereinsleben fördert Solidarität und Gemeinsamkeit. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass die SPD-geführte Landesregierung diesen wichtigen Bereich im Blick hat und neben weiteren Hilfsprogrammen auch betroffene Sportorganisationen mit dem Sonderprogramm unterstützt, um die Auswirkungen der Pandemie abzumildern.“

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